1753-06-21, de Johann Peter Horn à Venerable council of Frankfurt am Main.

Als anheute Nachmittag um halb zweÿ Uhr auff das diesen Morgen wegen des arrestirten Mr. de Voltaire ergangene hochvenerirliche Raths Conclusum und den von Titl. des Wohlregierenden älteren Herrn Bürgermeisters Excellenz mir grossg. ertheilten Befehl, mich zu dem Königl.
Preussischen Kriegs und Domainen Rath Hn von Freÿtag begeben und demselben den Innhalt wohlbesagten Conclusi behörig bekannt gemacht, liesse sich derselbe hierauf dahin vernehmen, wie Er, um weiterer Requisition über die anverlangte Puncten überhoben zu seÿn, geschehen lassen könnte, dass

1.) die wacht bis auf einen Mann, so vor dem Zimmer auf Mr. de Voltaire Obacht halte, abgehen, dessen Niece und Secretaire aber, welch letzterer ein Italiener seÿe, weiter nicht bewachet werden mögten,
2.) wolle Er den Coffre worinnen vermeÿntlich Geld seÿn solte, annoch diesen Nachmittag Mr de Voltaire wieder zurück senden und nur allein die darinn befindliche Scripturen in Verwahrung nehmen auch,
3.) dahin weiters die Versicherung gegeben haben, dass weder mit Monsieur de Voltaire noch dessen übrigen Effecten, ohne von Sr Königl. Maÿ. in Preussen, Einem HochEdlen Rath zu forderst die behörige Requisitoriales und respec. Reversales übergeben zu haben und wann allenfalls wieder vermuthen die Ausliefferung des H. von Voltaire begehret werden solte, keine veränderung vorzunehmen, sondern alles in Statu quo zu lassen, in deme es nur auf ein gewisses rares Buch, Poesie enthaltend ankomme, welches Mr. de Voltaire der Königl. ordre ohnerachtet dato noch nicht herausgegeben habe. Er H. v. Freÿtag wäre weit entfernet durch den in dieser Sache bis her beschehenen Vorgang Einem HochEdlen Rath den mindesten Eintrag in dero Jurisdiction zu thun noch in zukunft dergleich thun zu wollen, zu mahlen Er so wohl als H. HofRath Schmidt beÿ Tit. dem wohl regierenden ältern Herrn Bürgermeister dieses Vorgangs Halber die behörige Anziege gethan und um obrigkeitliche Hülffe imploriret habe.

Hiernächst habe mich zu dem Hn HofRath Schmidt verfüget, und Ihme vorbesagten Aufftrag ebenfalls bekannt gemacht, auch kürtzlich demselben die Erklärung des Hn von Freÿtag eröffnet, welcher sich alles in so weit gefallen liesse, mit dem weitern vermeldten, dass Er so gleich zu H. von Freÿtag gehen und des weitern mit Ihme sich besprechen, auch nöthigfindenden falls dem Tit. wohl regierenden ältern Herrn Bürgermeister behörige Nachricht geben wolle. Nachdeme nun Tit. Domino Consuli Sen: vorerwehnte Äusserungen gehorsamst referiret, so fort mir weiter grossg. anbefohlen worden, dem H. von Freÿtag ferner zu hinterbringen, wie Ihnen berichtet worden wäre, dass mit denen arrestatis ein Examen angestellt und selbige ad Protocollum constituiret würden, welches Ein HochEdler Rath ohne Verletzung dero Gerechtsamen Ihme durch uns nicht zu gestehen könnte. Wovon aber H. v. Freÿtag nichts wissen wolte, vielmehr gebethen man mögte von Seiten Eines HochEdlen Raths diese fälschlich angegebene Sache genau untersuchen lassen da sich als dann Ungrund hiervon gar bald veroffenbahren würde, wo beÿ Er mir nochmahls declariret dass Er den quoestionirten Coffre anheute noch zurücksenden wolle und könnte die Wacht ausser einem Mann ebenfalls sogleich abgehen. Welches gehorsamst zu berichten die Ehre hat

Johann Peter Horn