Franckf. d. 4 Julii 1753
Als ich in Gefolg gestrigen löbl. Concl. Sen. Mich zu Hn von Freytag u. Hn Schmidt verfügt, wurde ich von beeden separatim, weil Sie sich erst bereden müssten, nach 3. Uhr Nachmittags wiederzukommen beschieden. Um besagte Stunde gieng sodann abermahlen zu Hn Kriegsrath von Freytag, welcher mich lange Zeit ohne Erklärung aufhielt, bald sagte, wie die Königle Ordre vermuthlich biss donnerstag eintreffen würde, bald sich äusserte, dass H. Hofrath Schmidt nicht in die Arrests Entlassung consentiren wollte. Bald wollte Er solche geschehen lassen, doch dass die Wacht bliebe; Bald überliesse Er alles des Hn BMstrs Gefahr. Letztlichen wollte Er zwar nicht ausdrücklich consentiren aber auch nicht dagegen protestiren, doch verlangte Er, dass wann der Arrestatus abermahlen parolebrüchig werden sollte, die Stadt sowohl Sie, Königle Räthe von der Unkosten Ersetzung als auch der Beÿbringung der versprochenen Requisitorialium freÿsprechen sollte.
Nachdem ich Ihm nun die Unmöglichkeit dieser propositionen vorgestellt, u. eine categorische Antwort verlangt, auch Ihme ferner eröffnet, dass ich sowy in Casum consensus als auch dissensus weiter instruirt wäre, so bate Er Mich endlich von allem bisshero gesprochenen still zu schweigen u. seinetwegen nebst einem höflichen Compliment an den Ältern Hn Burgermeister zu vermelden, wie Sie, Königle Räthe, die Königle weitere Ordre künftigen Donnestag früh erwarteten; Weilen nun dieses gar eine kurze Frist, bäten Sie einen HochEdl. Rath biss dahin die Sache wegen des Arrests in statu quo zu lassen; Es mögte nun Königle Ordre biss donnerstag früh einlaufen oder nicht, so sollte ich gedn Tages um 11. Uhr eine nähere Erklärung bekommen, im übrigen aber mögte ich doch dem Mr. de Voltaire zu dessen Beruhigung hievon einstweilen Nachricht geben. Nachdem ich nun diese erhaltene Antwort des Ältern Hn BMstrs Hochadel. Gestrgl. sofort hinterbracht, so habe sowohl dem Mr. de Voltaire auf Hochgedn. Hn BMstrs grge Ordre Nachricht ertheilt, als auch selbsten Mich nach Oberrad zu Hn Synd. Burgk wohl u. HochEdelgeb. verfügt u. demselben die mitgehabte Acta zugestellt, auch von dem gantzen Vorgang Nachricht gegeben.
Dieses alles habe folgl. hiemit anjetzo ghst pflichtmässig referiren sollen.
J. J. Difenbach
Acts. Aud. Cons. Sen.