Decretum Hohenheim den 24. 7bre 1777
Se. herzogl.
Durchlt lassen gegenwärtiges Schreiben des Hr. von Voltaire dem herzogl. Conseil zu Mömpelgardt mit dem gnadigsten Befel zugehen, den, ernstlichen Bedacht dahin zu richten, dass nur immer der Creditor, so bald möglich um die anverlangte abschlägige Summe befrietiget — wegen der Ubrigen aber mit ihm Ubereinkunft getroffen werde.