Decretum Stuttgardt den 14. Sept: 1777
Se herzogl. Durchlaucht haben des unterthänigste Gutachten der herzogln Regierung zu Mömpelgardt, die 70/m. Livres betreffend, welche die recette dem v. Voltaire schuldig ist, eingesehen.
Höchst dieselbe halten dem herzogln Interesse für vorträglicher, dass ihm sein Capital, wann es möglich, heimbezalt und keine rente viagère instat werde.
Sollte aber ja diese Heimzahlung nicht bewürdet werden können, so genehmigen Se herzogl. Durchl. gnädigst, dass man mit dem von Voltaire auf eine rente viagère, jedoch nicht höher als auf 12 bis 14 pro Cent über einzukomen bracht.