Schwetz. den 20ten May 1757
Ihro Churfrstl dhst ͞hat / :tit: / v. Voltaire den wiederhohlten Unterthgsten Antrag gethan, wie beÿ Höchstderoselben Er ein Capital von 130/M Livres in französser Wehrung auf Leib Rhenten hinter Legen und abgeben zu dörffen wünschtte, wan solches dergestalten gdgst angenohmen werden mögte, dass ihme vor die, Beÿ seinem Bereits Bis auf 63 jahre gestiegenen alter und kräncklichen Umständen, Natürlicher weiss wenig mehr übrige Lebzeiten vor obbemeltes Capital jährl. 10: P. C.. mithin 13/M Lv͞res = nach seinem ableben aber dessen 45. jahr alte Niece, Nahmens Denis, Wittib Eines König ͞französsen officiers, umb deren etablissement es ihme hauptsächl. zuthuen seÿe, jähr ͞8000: Lv͞res, und alsso in circà 6 P. C. Bis zu ihrem Lebens-Ende in französs ͞Wehrung verreichen zulassen gdgst gefällig seÿn wolte.
Von einer Churfürst ͞Sicherstellung auf die richtige ziehung obiger Leib Rhenten thuet Er v. Voltaire nicht die Mindeste anregung, sondern schiebet alles Ihro Churfr ͞dht ͞Weld geprissenen grossmuth, aus ganz Besonderen Unterthgsten Vertrauen, Ledig ͞anheim, mithin wird es diessfalls auch um so weniger Shwierigkeit haben; so Dass es, da sich Ihro Churfr ͞dhst ͞Bereits gdgst geneigt Bezeiget, Ihme v. Voltaire in diesem seinen gesuch zuwillfahren, nur darauf ankomen will, wie und auf welchem platz, deren Er v. Voltaire drey nemb ͞Paris, Strasburg und Mannheim vorschlaget, Mann Eingangs gemeltes Capital von dem Banquier zu Lyon Tronchin zuerheben am Räthlichsten finden möge; Nachgehends auch an welchem Orth, und in was Vor terminen die Bemelte Leib-Rhenten am Vorträglichsten abgetragen werden Könnten.
Ich Bin zwar auf die gedancken Verfallen, dass Eins und das andere zu Paris am füglichsten geschehen könne, weillen ohne das dorten alle Monnathe Gelders nacher Mannheim od. Vielmehr nacher Ffurth überwechsslet werden; Gleichwie aber nicht gewiss genug, ob und wie Lang es darmit andauren mögte, forth, falls die König ͞französs͞n Zahlungen aufhören solten, durch die Überwechsslung nacher Paris, diese Zahlungen nur kostbarer werden würden; halte ich ohnziehlsezlich darvor, dass mann hiesigen orths zur Empfangung des Capitals sowohl, alss zur abtragung der Leib-Rhenten, welche in halbjährigen Rates geschehen könnte, auff die statt Manheim oder Franckfurth ahntragen, und hiernung dem v. Voltaire die auswehlung überlassen könte.
Der ordnung der Natur, und dem inbrünstigen auruffen zu gott Von allen getreusten Unterthanen gemäss, werden Ihro Churfs ͞dem v. Voltaire sowohl, alss dessen Nieçe zweÿ- dreÿfach und mehreremahlen höchst Beglücktstes überleben; jedannoch aber will die gewöhnle Formalitæt und die Churfr ͞gerechteste und glorwürdigste gendenckens art erforderen, in dem, dem v. Voltaire zuzustellenden Leib-Rhenten-Versicherungs-Act miteinzuführen, dass Er und seine Niece auf allem nie zuverneuthenden und von dem allerhöchsten abzuwendenden Leidigen fall, diesfalls Einigermassen sicher gestellet werde, welches aber nicht anderst, als auf die Churfr͞n hohe Allodial-Erben, zu deren Favor dieses Capital auch angeleget werden müste, zurichten wäre; welchen gdgst Beliebenden Falls dan Ein Unterthgst ohnmaassgebes Project de[s] dem v. Voltaire Beÿ Empfang des Capitals zubehändigenden Leib-Rhenten Brieffs oder Verschreibung, dahier gehörst anfüge, und dessen gdgste genehm [ ], oder allenfalssige mässig oder ver[ ]mit solchemfalssigen weitheren gdgsten Verhaltungs-Befehl gehorst gewärthige.
Beckers