Allerdurchleuchtigster und Grosmächtigster König, allergnädigster König u. Herr.
Ew. Königl.
Maÿ sollen wir hiemit ferner alleruntertänigst zu vernehmen geben, dass gleich den andern tag nach Erlassung unsers vorigen allersubmissesten Schreibens, nemlich am 6. huj. der Secretarius Dorn bei unserm ältern BurgerMeister eine mündliche Anzeige getahn, kraft welcher die beede Königliche Räthe von Freÿtag und Schmidt consentirt, dass dem auf ihr Ansuchen, ohne die versprochene Königle requisitoriales bis dato beigebracht zu haben, hier arrestirten de Voltaire der degen wieder gegeben und Ihme seine Freiheit erteilet würde, mit dem Anfügen, dass gedr de Voltaire auch sein Geld bei dem HofRath Schmid, gegen Ersetzung der Kosten, wovon bereits die Specification an Ew. Königl. Maÿ eingesandt wäre, erheben Könte. Da nun bei dieser Erklärung sich Kein Anstand mehr gefunden, den von Voltaire in völlige Freiheit wieder zu setzen und Ihme solches durch den hiesigen Adjutanten alsbald bekand machen zu lassen; so wollen wir in dem übrigen auf unser nechst voriges allerdevotestes Schreiben vom 5. curr. uns nochmalen allergehorsamst beziehen und zu Ew. Königl Maÿ unschätzbarer Königlr Protection u. Gnade uns auch gegenwärtig mit derjenigen allertieffsten Ehrfurcht angelegentlichst empfehlen, womit wir beständigst verharren werden. Datum Franckfurth d.n July 1753.
Ew Königl. Maÿ.